»Die Abgeltungssteuer ist nicht mehr zu halten«

Ein Gespräch mit Prof. Dr. Jörg H. Ottersbach über die Auswirkungen der Steuerreformen auf die Finanzmärkte.
Illustration: Luisa Jung by Masha Heyer
Interview: Juliane Moghimi Redaktion

Herr Prof. Ottersbach, seit nunmehr zehn Jahren gibt es die Abgeltungssteuer: 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag plus Kirchensteuer, und zwar auf alle Zinsen, Dividenden und realisierten Kursgewinne. Wie hat sich die Anlagelandschaft in Deutschland seitdem verändert?
Das ist eine schwierige Frage, denn sowohl im Steuerrecht als auch am Anlagemarkt hat es gravierende Änderungen gegeben, die es nahezu unmöglich machen, den reinen Effekt der Abgeltungssteuer zu extrahieren. Ursprünglich gab der Gesetzgeber selbst die Entlastung mit 1,3 Milliarden Euro an. Zeitgleich wurde die Steuerfreiheit von Spekulationsgeschäften bei Streubesitzanteilen, also von Aktien, nach einjähriger Haltedauer abgeschafft, und das mitten in der Finanzkrise. Ein Jahr zuvor war die Besteuerung von Dividenden und Gewinnen aus Aktienverkäufen durch das Teileinkünfteverfahren verteuert worden. Im Ergebnis ergab sich also eine eindeutige Tendenz zur Begünstigung von Zinseinkünften gegenüber unternehmerischen Beteiligungen in Form von Aktien oder deren Derivaten.

 

Wie reagierte der Markt?
Nun, in einem ersten Schritt sprach natürlich vieles dafür, vermehrt in Rentenpapiere zu investieren, sodass der Aktienmarkt sich wesentlich langsamer von der Krise erholte. Vielfach wurden nun GmbHs gegründet, um sie für Aktieninvestitionen als ‚Spardose‘ zu nutzen. Das wurde mit Beginn der Griechenlandkrise 2010 und der einsetzenden Niedrigzinspolitik der EZB zunehmend interessanter. Deshalb hat der Gesetzgeber dann recht schnell 2013 Verschärfungen für solche Ausschüttungen eingeführt. Immerhin bezog sich diese Änderung nicht auf Veräußerungsgewinne. Natürlich wurden bestimmte Fonds durch das Investmentsteuerreformgesetz vom Januar 2018 stark bevorzugt.

 

Welche Auswirkungen hatte dieses auf die Märkte?
Ich glaube, dass der Eindruck nicht falsch ist, dass eine Rückorientierung zu Aktien und Anlagen in krisensichere Werte zu verzeichnen ist. Passiv gemanagte ETFs mit geringen Verwaltungsgebühren haben sicherlich Marktvorteile. Fonds mit deutschem Immobilienbesitz sind jedenfalls unattraktiver, Hedgefonds durch den Wegfall der steuerlichen Anlagegrenzen dagegen attraktiver geworden. Dagegen sind Fonds, die vorher nur aufgrund ihrer Steuerfreiheit vorteilhafter waren, massiv unter Druck geraten. Die Besteuerung ausländischer thesaurierender Fonds wurde vereinfacht und an das Besteuerungsregime inländischer Fonds angeglichen. Das Fondsangebot wird also vielfältiger, wobei diese Entwicklung langsam und nicht sprunghaft erfolgt.

 

Derzeit betragen die Freibeträge 801 Euro pro Person. Spielt das für die Anleger in der Praxis überhaupt eine Rolle?
Eher im negativen Sinne. Das Gesetz spricht vom Sparerpauschbetrag, eigentlich eine hybride Bezeichnung für den ursprünglichen Sparerfreibetrag mit 750 Euro und dem Werbungskostenpauschbetrag mit 51 Euro. Gleichzeitig dürfen höhere Werbungskosten nicht abgezogen werden, selbst wenn sie tatsächlich entstanden sind. In vielen Fällen ein echter Nachteil. Übrigens waren diese Freibeträge in den neunziger Jahren viermal so hoch und müssten bei einer Indexierung heute eher bei 4000 Euro pro Person liegen. Aber das Problem haben wir ja bei fast allen Freibeträgen im Steuerrecht, deren Funktion der Vereinfachung immer weiter ausgehöhlt wird.

 

Worauf sollten Privatanleger diesbezüglich bei der Anfertigung ihrer Steuererklärung achten?
Oft wird die Inanspruchnahme des Sparerpauschbetrags vergessen. Dann bleibt nur noch der Weg über die Steuererklärung. Die Steuerberaterkosten für diese Anlage sind oft höher als die Erstattung. Man sollte sich also einmal die Mühe machen, diese Anträge zu stellen. Da ja gerade die Jahresbescheinigungen 2018 vorliegen, lässt sich dort ganz leicht erkennen, ob der Antrag gestellt wurde und die richtige Höhe hat.

 

Als die Abgeltungssteuer eingeführt wurde, zeichnete sich der Beginn der sogenannten Niedrigzinsphase bereits ab. Was glauben Sie: Wird der Steuersatz zu halten sein, wenn das Zinsniveau wieder steigt?
Nach meinem Dafürhalten ist die Abgeltungssteuer ohnehin nicht mehr zu halten. Ursprünglich ging es ja um einen besonderen Steuersatz, um ausländische Zinseinkünfte in Deutschland günstig zu besteuern, die aufgrund der fehlenden Informationen gar nicht besteuert wurden. Nach der Einführung des automatischen Informationsaustausches ist der Grund für diese Bevorteilung weggefallen. Die Große Koalition hat sich hierauf bereits festgelegt. Wenn man ehrlich ist, kann es natürlich nicht sein, dass zum Beispiel Vermietungseinkünfte mit dem Spitzensteuersatz besteuert werden und Zinseinkünfte mit 25 Prozent. Um das einzusehen, muss man kein Linker sein. Auf jeden Fall müssten dann aber die Freibeträge massiv angehoben und der Werbungskostenabzug wieder zugelassen werden. Eine gleichzeitige Wiedereinführung vernünftiger Freibeträge ist für die Große Koalition aber natürlich aktuell kein Thema.

 

Ohne auf konkrete Szenarien eingehen oder Empfehlungen aussprechen zu wollen: Welche Anlageformen eignen sich heute ganz grundsätzlich überhaupt noch, um die individuelle Steuerlast zu senken?
Es gilt der alte Grundsatz: Nur was sich betriebswirtschaftlich rechnet, kann man zur Steueroptimierung nutzen. Ich würde eher den Empfehlungen meines Kollegen Max Otte folgen und mich mit der Frage der Absicherung gegen einen möglichen Crash beschäftigen. Die Frage der Besteuerung kommt erst danach. Sobald man auf Kursgewinne setzt, kann es sich lohnen, die GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) als Spardose einzusetzen. Hier braucht man aber schon einen nennenswerten Umfang, damit sich die Kosten für diese Rechtsform überhaupt lohnen. Interessant sind Beteiligungen an denkmalgeschützten Immobiliengesellschaften, wenn sie gut kalkuliert sind. Übrigens halte ich es nicht für aussichtslos, dass zeitnah Sonderabschreibungen für den sozialen Wohnungsbau wieder eingeführt werden. Bei dem Druck auf den Immobilienmarkt aufgrund der Migration wäre das evident und konsequent. Die Fondsbranche wird sich hierauf stürzen und dann sollte man genügend Liquidität haben, um dort einsteigen zu können.

Nächster Artikel