Open Banking

Die neue PSD 2-Richtlinie der EU erlaubt es Drittanbietern, auf Kontendaten zuzugreifen – sofern der Kunde das möchte. Hier eröffnet sich ein neues Betätigungsfeld für Fintechs.
Illustration: Friederike Olsson
Illustration: Friederike Olsson
J.W. Heidtmann Redaktion

Darin sind sich alle einig: Mit der neuen Richtlinie wird die Finanzbranche um viele Akteure reicher werden. Vor allem Start-ups, die Dienstleistungen in den Bereichen Zahlung und Information anbieten, haben gute Chancen, in die Wertschöpfungskette einzusteigen, die bisher durch klassische Banken abgedeckt wurde.

Der Verursacher dieses kleinen Bankenbebens heißt PSD 2, ausgeschrieben Payment Services Directive 2, und gilt in Deutschland seit Januar 2018. Damit regelt die EU den Internet-Zahlungsverkehr neu. Die Direktive verpflichtet Finanzinstitute, den Zahlungsverkehr über so genannte API-Schnittstellen auch für Nicht-Banken zu öffnen, also ihnen einen Kontenzugriff zu ermöglichen. Zielgruppen sind die sogenannten Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienste. Nutzen Kunden im Rahmen des Online-Banking solche Drittdienste, ist die Bank verpflichtet, ihnen Zugang zum Zahlungskonto des Kunden zu gewähren. Für Fintech-Unternehmen heißt dies, dass sie ihre Rolle als Bindeglied zwischen Kunden und deren Bankkonten ausbauen können. PSD 2 kurbelt den Wettbewerb an.

Im Rahmen von PSD 2 wurden auch die Rechte der Bankkunden gestärkt: So musste bisher für Schäden bis 150 Euro selbst aufkommen, wer Online-Konto oder Karte bei Datenmissbrauch oder Verlust nicht sofort gesperrt hat. Diese Haftungsgrenze sinkt auf 50 Euro, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Verboten sind nun Aufpreise, die manche Internet-Händler oder Buchungswebsites für die Nutzung bestimmter Zahlungsmittel verlangten. Erlaubt bleiben sie nur bei Kreditkarten im sogenannten Drei-Parteien-System, wie etwa American Express, wo die Karten direkt an Kunden vergeben werden, ohne eine dazwischengeschaltete Bank.

Sofortüberweisungen beim Online Shopping werden erleichtert, die Verwaltung mehrerer Konten über eine einzige Website oder eine Smartphone-App wird über PSD 2 gesetzlich geregelt. Kontoinformationsdienste sind nun in der Lage, für Kunden Umsätze, Salden und Vormerkposten abzurufen, sofern dieser am Online-Banking seiner Bank teilnimmt. Dies ist insbesondere für Kunden interessant, die Konten bei mehreren Banken haben und sich damit einen besseren Überblick über ihre Kontenlage verschaffen wollen.

Kunden können im Online-Banking Finanzverwalter damit beauftragen, Zahlungen vorzunehmen oder Kontoinformationen abzurufen. Da diese Drittdienste – wie auch Banken – der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen, dürfen Kunden gegenüber diesen Diensten auch ihre PIN und TAN einsetzen. Der Kunde entscheidet, welche Kontodaten der Drittdienst zur Erbringung seiner Dienstleistung für den Kunden einsehen darf. Dazu sollte er sich die Informationen des Drittdienstes allerdings sehr genau durchlesen.

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