Buchhaltung 2020

Im kommenden Jahr gibt es weitreichende steuerliche Anpassungen,sowohl für Selbstständige als auch für Angestellte. Was ändert sich im nächsten Jahr, worauf müssen Steuerzahler achten?
Illustration: Jasmin Mietaschk
Olaf Strohm Redaktion

Es geht schon mit dem Steuer-Grundfreibetrag los: Zum Januar 2019 hatte er sich bereits geändert. 2020 fällt die Änderung noch gravierender aus. Dann steigt das steuerfreie Einkommen für alle Steuerzahler von 9.168 Euro auf 9.408 Euro pro Jahr. Wer unter dieser Schwelle bleibt, zahlt keine Steuern. Der Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro.

 

Auch in Sachen Abzugsfähigkeit wird sich einiges ändern, was sich sich auf die Buchhaltung auswirken dürfte. So werden die Steuervorteile für elektrisch betriebene Dienstwagen bis zum Jahr 2030 verlängert. Die Begünstigung trifft reine Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge. Dabei sollen von 2022 bis 2024 nur E-Autos und Hybride begünstigt werden, die mit reinem Elektroantrieb mindestens 60 Kilometer weit kommen oder maximal 50 Gramm CO2 je Kilometer ausstoßen. Von 2025 bis 2030 steigt die erforderliche Mindestreichweite auf 80 Kilometer.


Arbeitnehmer, die ihren Elektro-Dienstwagen auch privat nutzen, müssen bis 2030 monatlich nicht mehr ein Prozent des Listenpreises, sondern höchstens 0,5 Prozent als geldwerten Vorteil versteuern. Bei Elektroautos, deren Bruttolistenpreis nicht über 40.000 Euro liegt, beläuft sich die Steuer auf nur 0,25 Prozent des Listenpreises im Jahr. Außerdem wurde die Steuerbefreiung für kostenfreies Aufladen von E-Autos und Plug-in-Hybriden im Betrieb des Arbeitgebers bis 2030 verlängert. Auch eine Sonderabschreibung für E-Lieferfahrzeuge und E-Lastenfahrräder wurde beschlossen. Sie beträgt einmalig 50 Prozent der Anschaffungskosten.

 

Bahn-Dienstreise wird günstiger

 

Im Rahmen des Klimapakets hat die Bundesregierung beschlossen, den Mehrwertsteuersatz für Bahnfahrten von 19 auf sieben Prozent zu senken. Im Gegenzug wird ab 2020 die Luftverkehrsabgabe bei Flügen erhöht. Um die Akzeptanz eines Jobtickets zu erhöhen, wird eine neue Pauschalbesteuerung eingeführt: Künftig sollen auf das Jobticket, das Mitarbeiter aus ihrem Gehalt finanzieren, nur 25 Prozent Steuern anfallen. Es bleibt sozialversicherungsfrei. Zudem können sie trotzdem die 30-Cent-Entfernungspauschale für den Arbeitsweg absetzen. Die Regelung gilt für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr sowie für private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr.


Es gibt außerdem mehr Geld fürs Reisen, die Verpflegungspauschale für Dienstreisen wird erhöht. Wer mehr als acht Stunden beruflich auswärts tätig sind, kann 14 Euro absetzen, bei 24 Stunden Abwesenheit 28 Euro. An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen zählt 14 Euro. Wer Berufskraftfahrer ist oder sonst viele Tage unterwegs und im Auto übernachten muss, kann ab 2020 pauschal acht Euro pro Arbeitstag absetzen.

 

Mieten und Vermieten

 

Vermieter können neue Mietwohnungen jeweils mit 28 Prozent in den ersten vier Jahren abschreiben. Voraussetzung: Sie dürfen maximal 3.000 Euro pro Quadratmeter kosten. Das gilt bei Bauantrag und Bauanzeige ab dem 1. September 2020 bis Ende 2021. Angesichts steigender Mieten in hochpreisigen Ballungsgebieten entfällt bei Mitarbeiterwohnungen der steuerpflichtige geldwerte Vorteil für den Arbeitnehmer, wenn die gezahlte Miete inklusive Nebenkosten zwei Drittel des ortsüblichen Mietwerts nicht unterschreitet und dieser Mietwert höchstens 20 Euro pro Quadratmeter ohne Nebenkosten beträgt.


Immer noch ist unklar, wie sich die Grundsteuer ändern wird. Die jetzige Regelung sollte 2019 auslaufen. Solange die Behörden aber nicht sagen können, wie die Grundsteuer von Immobilien künftig erhoben wird, gelten die jetzigen Werte vorerst weiter. Aber höchstens bis Ende 2024.

 

Arbeitnehmer

 

Bei kurzfristiger Beschäftigung kann eine pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent erhoben werden, wenn Mitarbeiter nicht länger als 18 zusammenhängende Arbeitstage beschäftigt werden. Der durchschnittliche Arbeitslohn je Arbeitstag darf aber höchstens 120 Euro und der durchschnittliche Stundenlohn nicht mehr als 15 Euro betragen.


Bei Arbeitnehmern aus dem Ausland kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer für Bezüge von kurzfristigen im Inland tätigen beschränkt Steuerpflichtigen, die einer ausländischen Betriebsstätte dieses Arbeitgebers zugeordnet sind, mit einem Pauschsteuersatz von 30 Prozent des Arbeitslohns erheben. Kurzfristig bedeutet, dass diese Tätigkeit im Inland höchstens über 18 zusammenhängende Arbeitstage ausgeübt wurde.

 

Umsatzsteuer

 

Die Voraussetzung der Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen wird verschärft: Der Abnehmer der Lieferung muss ein im anderen Mitgliedstaat für umsatzsteuerliche Zwecke erfasster Unternehmer oder eine juristische Person sein. Es kann zur Ablehnung der Steuerfreiheit kommen, wenn der liefernde Unternehmer die zusammenfassende Meldung gemäß Umsatzsteuergesetz nicht, nicht richtig oder nicht gänzlich abgibt.


Die sogenannten Quick Fixes der EU werden in nationales Recht umgesetzt. Beispielsweise wird das umsatzsteuerliche Reihengeschäft erstmals klar definiert: als eine vom ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer unmittelbare Beförderung oder Versendung eines Gegenstands, über den mehrere Unternehmer Umsatzgeschäfte abschließen, wobei die Transportverantwortlichkeit ausschließlich bei einem Unternehmer liegt. Die Details sollten Unternehmer bei ihrem Steuerberater erfragen.

 

Was bis Jahresende noch zu tun ist

 

Ende des Jahres erhalten Sparer oft Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Bis zu 801 Euro im Jahr sind für jeden steuerfrei. Wer Konten in verschiedenen Geldhäusern unterhält, sollte schauen, ob er den Freibetrag gut verteilt hat oder ob er angepasst werden sollte. Zuviel gezahlte Steuern muss man sich sonst umständlich über die Anlage KAP der Steuererklärung zurückholen.


Außerdem macht es Sinn zu prüfen, ob bestimmte Ausgaben noch in diesem oder erst im nächsten Jahr getätigt werden sollten. Darunter fallen für Selbstständige Geringwertige Wirtschaftsgüter oder für Angestellte Ausgaben, die als außergewöhliche Belastungen geltend gemacht werden können, weil sie die zumutbare Belastung überschreiten. Darunter fallen medizinisch erforderliche Kosten wie Rehas, Kuren, aber auch die Zahnkrone oder das Zahnimplantat.


Und zu guter Letzt: Wer 2020 eine Hochzeit plant, könnte die standesamtliche Trauung auf dieses Jahr vorziehen: Denn das Ehegattensplitting gilt für das ganze Jahr, selbst wenn man nur einen Tag im Jahr verheiratet war. Und das Ehegattensplitting lohnt sich steuerlich, je weiter die Einkommen der Partner auseinander klaffen.

Nächster Artikel