Steuererklärung 2018

Haben Sie Ihre Steuererklärung für das letzte Jahr schon gemacht? Daniel Schollenberger erklärt, warum es sich lohnt und worauf man achten sollte.
Daniel Schollenberger, Tax Specialist bei der Akademischen Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft mbH, Mannheim
Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft mbH Beitrag

Herr Schollenberger, um die Steuererklärung ranken sich viele Mythen wie etwa ‚Wenn ich sie einmal mache, muss ich sie immer machen‘. Was ist da dran?
Das stimmt so pauschal nicht. Grundsätzlich unterscheidet das Steuerrecht zwischen der Pflicht- und der freiwilligen Veranlagung. Wer angestellt ist und keine weiteren Einkünfte – etwa aus Vermietung und Verpachtung oder der eigenen Photovoltaikanlage – hat und auch kein Eltern-, Arbeitslosen- oder Krankentagegeld bezieht, kann eine Steuerklärung abgeben, muss es aber nicht. Selbst, wenn er sich schon einmal dazu entschlossen hat. Grundsätzlich raten wir jedoch immer dazu, eine Steuererklärung abzugeben. Denn auch wenn pauschale Aussagen beim Steuerrecht oftmals schwierig sind: Für Angestellte mit Lohnsteuerklasse 1 ohne weitere Einkünfte oder auch für Studenten lohnt es sich eigentlich immer.

 

Wissen das die Deutschen?
Sicherlich nicht alle. Und viele scheuen den vermeintlichen Aufwand. Wobei der sich in Grenzen hält, wenn man auf die Unterstützung einer Software wie etwa unserer SteuerSparErklärung setzt.

 

Das ist ein provokanter Name.
Er ist in jedem Fall treffend. Denn unsere Benutzerführung garantiert, dass Kunden mit der Software keine für die Steuererklärung wichtigen Aspekte vergessen. Eine anschließende Plausibilitätsprüfung durch unseren SteuerPrüfer sorgt dafür, dass alles seine Richtigkeit hat. Liegt der Bescheid des Finanzamts vor, kann dieser mit der Software noch einmal geprüft werden; im Fall der Fälle unterstützt das Programm sogar dabei, Einspruch einzulegen. Denn was viele nicht wissen: Etwa jeder zweite Einkommensteuerbescheid ist falsch– meist zu Ungunsten der Steuerzahler.


Einen Plausibilitätscheck macht selbst das Portal der Finanzbehörden, Elster Online, oder?
Nicht in dem Umfang, wie es unsere Software macht. Der integrierte SteuerPrüfer checkt nicht nur, ob alles logisch ausgefüllt ist, sondern prüft auch Optimierungsmöglichkeiten. Ehepartner können beispielsweise gemeinsam oder einzeln veranlagt werden: Hier rechnet unser Programm das finanzielle Für und Wider aus und gibt eine klare Empfehlung ab.

 

Im Steuerrecht gibt es zahlreiche Ausnahmen und Besonderheiten. Kann eine Software die tatsächlich alle berücksichtigen?
Unsere SteuerSparErklärung gibt es in einer Standardversion, die nahezu alle Steuerfälle abdeckt. Darüber hinaus bieten wir Versionen, die speziell auf die Bedürfnisse verschiedener Zielgruppen zugeschnitten sind – beispielsweise für Lehrer, Rentner oder Selbstständige. Natürlich ließen sich die speziellen Anforderungen aller Zielgruppen auch in einer einzigen Software abbilden – allerdings zu Lasten der Nutzer, die dann mit einem komplexeren Programm arbeiten müssten.

 

Das deutsche Steuersystem gilt insgesamt als sehr kompliziert. Wobei ja immer wieder versucht wird, Dinge zu vereinfachen – beispielsweise mit der Abgeltungssteuer.
Gut, dass Sie die ansprechen. Denn gerade hier lauern Stolpersteine für den Steuerzahler. Die Abgeltungssteuer gilt seit 2009 und wird bei Veräußerungen von Wertpapieren oder Fonds direkt von der Bank abgeführt. Das heißt jedoch nicht, dass es hier keinen Optimierungsbedarf gibt. Stichwort: Freistellungsauftrag.

 

Können Sie das verdeutlichen?
Nehmen wir an, Sie haben zwei Depots bei unterschiedlichen Banken. Mit dem einen erwirtschaften Sie einen Gewinn von 3.000 Euro durch Aktienverkäufe. Hierauf führt die Bank die Abgeltungssteuer ab. Das andere Depot fährt einen Verlust von 2.000 Euro ein. Unterm Strich liegt ihr Gewinn aus Aktien damit nur noch bei 1.000 Euro. Wenn Sie hiervon noch den Freistellungauftrag abziehen, der bei Verheirateten bei 1.602 Euro liegt, beträgt Ihr steuerlich relevanter Kapitalertrag 0 Euro, sie bekommen also eine Erstattung der Kapitalertragsteuer – wenn Sie eine Erklärung machen. Unsere Software stellt deshalb auch immer Fragen rund um die Geldanlage der Nutzer.

 

Neu ist auch die verlängerte Abgabefrist für die Steuererklärung bis Ende Juli 2019, richtig?
Das stimmt. Die verlängerte Frist gilt für Veranlagungspflichtige, ist allerdings nicht die einzige Neuerung. Bisher oblag es den Steuerbeamten, nicht fristgerechte Erklärungen anzumahnen und gegebenenfalls einen Verspätungszuschlag zu fordern. Mit der Abgabeverlängerung wurde nun auch ein automatischer Zuschlag eingeführt, der für die Erklärung 2018 bei 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer und mindestens bei 25 Euro liegt. Es kann also ab sofort schnell teuer werden, wenn man seine Steuererklärung nicht rechtzeitig einreicht.

 

 

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